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Die Kanzlei verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung im Arzthaftungs- und Versicherungsrecht. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
Arzthaftungsrecht,
Versicherungsrecht,
allgemeines Zivilrecht, insbesondere Vertragsrecht
Arbeitsrecht,
Polizei- und Ordnungsrecht
Straf- und Strafverfahrensrecht
Die nachhaltige und energische Vertretung der Interessen steht stets ganz im Vordergrund der anwaltlichen Arbeit der Anwalts-Kanzlei. Über das Ziel entscheiden Mandant und Rechtsanwalt in vertrauensvollem Zusammenwirken gemeinsam. Rechtsanwälte Stuttgart. Anwalt für Behandlungsfehler und Patientenrecht.
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Rechtsanwalt für Schmerzengeld Rechtsanwalt für Arzthaftung Rechtsanwalt für ärztliche Kunstfehler
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